Liebe CityTukker:Innen!
Da es seit dem 1.0ktober immer wieder zu Missverständnissen bezüglich der Novellierung der Straßenverkehrsordnung kommt, möchten wir Euch hier unsere Informationen zu diesem Thema als Download anbieten, um diese bei der Nutzung Eures CityTuks mit Euch zu führen und die rechtlichen Grundlagen im Falle des Falles Beamten: Innen der Exekutive erläutern zu können.
Wie schon mehrmals kommuniziert ist das CityTuk weiterhin rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt, da es ein mehrspuriges Fahrzeug ist!
Zusätzlich hier auch noch zwei Links zu "öffentlicher" Stelle, die dies auch erläutern, um gegebenenfalls dies noch einmal zu verdeutlichen:
https://wien.orf.at/stories/3373328/
https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/e-moped-neue-regeln-ab1-oktober-2026-88801842
Wir hoffen, dass Euch dies eine Hilfe ist, um unnötige Streitgespräche ;) zu vermeiden und stehen Euch natürlich jederzeit für weiteren Fragen zur Verfügung.



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Seit 1. Oktober auch E-Scooter Reparaturen jeglicher Art in der Kapellenstraße 38, 8020 Graz möglich!
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